Erforschen Sie den EuGH's Kommentar zu Artikel 82 der DSGVO: Wesentliche Einblicke, immaterieller Schaden, und rechtliche Grundlagen. | Prighter
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⚖ CASE LAW Update: Der Gerichtshof der EU stellt in der Rechtssache C-300/21 die Entschädigung nach Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung klar

🚨 Der EuGH hat heute wichtige Fragen zum Schadensersatz nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geklärt.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen des Urteils gehört, dass der bloße Verstoß gegen die DSGVO nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch führt und dass die Höhe des entstandenen immateriellen Schadens nicht eine bestimmte Schwelle erreichen muss, um einen Anspruch zu begründen. Darüber hinaus sind die Kriterien für die Bewertung des Umfangs des gemäß Artikel 82 DSGVO geschuldeten Schadensersatzes eine Angelegenheit des nationalen Rechts, vorbehaltlich der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität.