DSA-Checkliste: Informationen für den Transparenzbericht nach dem Gesetz über digitale Dienste
Tabelle mit dem gestaffelten Ansatz für Informationen, die Ihr Unternehmen in Ihrem Transparenzbericht veröffentlichen muss
Anbieter aller Arten von Vermittlungsdiensten sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung ist jedoch für die verschiedenen Arten von Vermittlungsdiensten sehr unterschiedlich, damit die Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zu ihren gesellschaftlichen Auswirkungen stehen. Daher folgen die Berichtspflichten einem gestaffelten Ansatz, bei dem die Prüfung je nach Kritikalität der Geschäftsarten zunimmt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Experten können Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen seine Meldepflichten gemäß dem Gesetz über digitale Dienste erfüllt.