
DSA-Zeitplan für Meldepflichten
Der erste Stichtag für die Transparenzberichterstattung nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) ist der 16. April 2025. Eine Aufschlüsselung der Meldepflichten nach Unternehmensarten finden Sie hier.
Grundsätzlich ist der Berichtszeitraum für die jährliche Berichterstattung das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember; da das DSA jedoch im Februar in Kraft getreten ist, gibt es zunächst zwei Berichtszyklen, bevor der Berichtszeitraum in den vorgesehenen Rhythmus kommt.
Im Folgenden wird der zeitliche Ablauf der DSA-Berichtspflichten skizziert:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Experten können Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen seinen Meldepflichten nach dem Digital Services Act nachkommt.