📢 EDPB erlässt Leitlinien zu Art. 65(1)(a) der GDPR 📚
Gute Nachrichten für alle Liebhaber des Datenschutzes. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat kürzlich die endgültige Fassung der Leitlinien für die Anwendung von Art. 65(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung angenommen. Diese Leitlinien sollen Klarheit über die verschiedenen Phasen des Art. 65-Verfahrens schaffen und die Befugnisse des EDSB beim Erlass rechtsverbindlicher Entscheidungen auf der Grundlage von Art. 65(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung.
Wenn Sie sich für die Einzelheiten interessieren, können Sie die umfassenden Leitlinien unter folgender Adresse einsehen: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-032021-application-article-651a-gdpr\_en
Die Verabschiedung dieser Leitlinien erfolgte nach einem gründlichen Verfahren, das eine öffentliche Konsultation umfasste und sicherstellte, dass die verschiedenen Perspektiven berücksichtigt wurden. Durch die Festlegung klarer Verfahren und die Definition der Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses tragen diese Leitlinien zur allgemeinen Transparenz und Wirksamkeit der Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union bei.