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EDPB erlässt dringende Entscheidung über die Datenverarbeitung von Meta

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) reagierte rasch, um die Rechte der Betroffenen zu schützen, und untersagte Meta IE die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

🔹 Begründung: Diese kritische Entscheidung ergab sich aus den anhaltenden Verstößen von Meta IE gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere aus der missbräuchlichen Verwendung von Rechtsgrundlagen und der Nichteinhaltung von Richtlinien der Behörden. 🔹Dringlichkeit: Die Schwere der Risiken für die Rechte der betroffenen Personen erforderte ein außerordentliches Verfahren nach Art. 66-Verfahren, das die unmittelbare Notwendigkeit von Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken unterstreicht. 🔹Hintergrund: Die Entscheidung des EDSB ergab sich aus dem anfänglichen Verbot der norwegischen Datenschutzbehörde in Norwegen und den anschließenden Anträgen auf Ausweitung der Maßnahmen auf den gesamten EWR, was ein Muster anhaltender Verstöße gegen die DSGVO aufzeigte. 🔹Ergriffene Maßnahmen: Als Reaktion darauf wies der EDPB die irische Datenschutzbehörde an, ein Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten, die für verhaltensbezogene Werbung erhoben wurden, durch Meta IE durchzusetzen. Dieser Schritt zielte darauf ab, den Missbrauch von Rechtsgrundlagen zu korrigieren und die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sicherzustellen.