Entdecken Sie das Neueste zum EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, wichtige Umsetzungstermine und globale Auswirkungen auf die KI-Regulierung. | Prighter
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Neuer Meilenstein in der KI-Governance erreicht I EU-Nationen vereinigen sich in einstimmiger Annahme des KI-Gesetzes

Die EU-Mitgliedstaaten haben einstimmig für das Gesetz über künstliche Intelligenz gestimmt und damit die Weichen für Änderungen in der globalen KI-Regulierung gestellt.

Diese Entscheidung, die von allen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des COREPER unterstützt wurde, ist ein entscheidender Schritt nach vorn, obwohl wichtige Interessengruppen in letzter Zeit Bedenken geäußert haben. EU-Kommissar Thierry Breton hat die Vereinbarung für ihren ausgewogenen Ansatz gelobt, der Vertrauen und Innovation fördert und den Schutz der Bürgerrechte gewährleistet.

Nun richten sich alle Augen auf das Europäische Parlament für die nächsten kritischen Schritte, wobei wichtige Abstimmungen im Februar und April erwartet werden. Der Weg, der vor uns liegt, beinhaltet eine schrittweise Umsetzung mit sorgfältig festgelegten Schlüsseldaten für verschiedene Bestimmungen.

Nach umfangreichen Verhandlungen wurde am 8. Dezember 2023 ein politischer Konsens über das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz erzielt, das nach seiner Umsetzung wahrscheinlich die umfassendste KI-Verordnung der Welt sein wird.

🗓️ Schlüsseldaten:

🔸Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. 🔸Anwendung: 24 Monate nach Inkrafttreten, mit Ausnahmen für bestimmte Bestimmungen. 🔸 6 Monate danach: Verbote für inakzeptables Risiko AI. 🔸12 Monate danach: Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und Benennung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. 🔸18 Monate danach: Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. 🔸24 Monate danach: Verpflichtungen für in Anhang III aufgeführte KI-Systeme mit hohem Risiko, Durchsetzung von Sanktionen durch die Mitgliedstaaten und Einrichtung von KI-Sandkästen 🔸36 Monate danach: Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko, die nicht in Anhang III aufgeführt sind 🔸Bis Ende 2030: Verpflichtungen für bestimmte KI-Systeme als Komponenten von IT-Großsystemen.

Zu den Aufgaben der Europäischen Kommission gehört es, die Federführung bei delegierten Rechtsakten zu übernehmen und ein KI-Büro einzurichten, das die Einhaltung der Vorschriften überwacht und damit ihr Engagement für eine wirksame KI-Governance unter Beweis stellt.