Neue Kriterien für GDPR-Bußgelder durch den EuGH festgelegt
Der Europäische Gerichtshof hat die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung präzisiert und damit wichtige Erkenntnisse für die Durchsetzung des Datenschutzes gewonnen.
🔹 𝐊𝐞𝐲 𝐔𝐩𝐝𝐚𝐭𝐞𝐬:
- Kriterien für die Verhängung von Geldbußen: Klare Parameter für die Anwendbarkeit von GDPR-Bußgeldern - Bußgeldberechnungsmethoden: Eine neue Formel zur Bestimmung von Geldstrafen - Bedingungen für die gemeinsame Kontrolle: Leitlinien für die Festlegung gemeinsamer Verantwortlichkeiten für die Datenverwaltung - Bußgeldbeträge: Ein strukturierter Ansatz zur Festlegung von Bußgeldbeträgen.
🔍 𝐂𝐚𝐬𝐞 𝐁𝐚𝐜𝐤𝐠𝐫𝐨𝐮𝐧𝐝:
- Ausgelöst durch Anfragen litauischer und deutscher Gerichte zum Umgang mit Covid-19-Daten und zur Speicherung von Mieterinformationen hat die Auslegung von Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung durch den EuGH zu diesen Aktualisierungen geführt.
💡 𝐂𝐉𝐄𝐔’𝐬 𝐈𝐧𝐬𝐢𝐠𝐡𝐭𝐬:
- Geldbußen für Fehlverhalten: Nur anwendbar, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche vorsätzlich oder fahrlässig handelt - Umfassende Haftung: Umfasst alle juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie sich des Verstoßes bewusst sind - Verantwortung von Unterauftragnehmern: Die Geldbußen spiegeln den Umsatz der gesamten Unternehmensgruppe wider.
Diese Entwicklungen sind für Unternehmen, die die DSGVO einhalten, von entscheidender Bedeutung und unterstreichen, wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften für ein effektives Compliance- und Risikomanagement ist.