Die NIS2-Richtlinie der EU ist offiziell in Kraft getreten und läutet eine neue Ära der Cybersicherheit für wichtige Dienste in ganz Europa ein. | Prighter
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NIS 2 Directive

Die NIS-2-Richtlinie ist ab heute anwendbar: Zeit für die Umsetzung!

Ab heute, dem 18. Oktober 2024, ist die NIS2-Richtlinie der EU offiziell anwendbar und läutet damit eine neue Ära der Cybersicherheit für wesentliche Dienste in Europa ein. Diese wichtige Aktualisierung bringt erweiterte Verpflichtungen für kritische Infrastrukturen mit sich, einschließlich robusterer Anforderungen an das Risikomanagement und die Meldung von Vorfällen.

Ist Ihr Unternehmen NIS2-konform?

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für die EU erbringt, einschließlich digitaler Infrastruktur und verwalteter Dienste, oder wenn es einen Online-Marktplatz, eine Suchmaschine oder eine Social-Media-Plattform ohne Niederlassung in der EU betreibt, müssen Sie möglicherweise einen NIS2-Beauftragten benennen. Handeln Sie jetzt, um Ihre NIS2-Verpflichtungen zu erfüllen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Wichtige Maßnahmen:

  • Überprüfen Sie Ihren Rahmen für die Cybersicherheit
  • Stärken Sie das Risikomanagement und die Verfahren zur Meldung von Vorfällen
  • Gewährleisten Sie die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen für die Lieferkette
  • Ernennen Sie bei Bedarf einen NIS-2-Beauftragten in der EU

Holen Sie sich jetzt fachkundige Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderung, einen NIS2-Beauftragten zu benennen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen!

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Pflichten im Rahmen der NIS2 zu erfahren: https://prighter.com/

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