Machen Sie sich bereit für die Chinesische PIPL
Das neue chinesische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL) verpflichtet Unternehmen, die nicht in China ansässig sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie den chinesischen Markt erschließen wollen. Melden Sie sich jetzt für die Vertretung an und sichern Sie sich Ihr Sonderangebot.
Braucht mein Unternehmen einen Art 53 PIPL-Vertreter in China?
Unternehmen, die keine Niederlassung oder Zweigstelle in China haben, müssen gemäß Artikel 53 PIPL einen Vertreter in China benennen und melden, wenn sie:
- Produkte oder Dienstleistungen für natürliche Personen innerhalb Chinas anbieten
- Analyse oder Bewertung der Aktivitäten natürlicher Personen innerhalb Chinas (Profiling)
Wir kümmern uns um den Ärger!
Mit Prighter vorbereitet sein
Wenn Sie den chinesischen Markt erschließen wollen, müssen Sie einen Vertreter benennen. Prighter kann Ihnen diesen Service mit einer breiten Palette von Wettbewerbsvorteilen anbieten.
- Ein chinesisches Büro, das von einer chinesischen Anwaltskanzlei unterstützt wird, damit Sie die Anforderungen für die Ernennung eines chinesischen Vertreters erfüllen und mit den lokalen Behörden kommunizieren können.
- Abwicklung der Registrierung der Bestellung des Vertreters bei den örtlichen Behörden gemäß Artikel 53 PIPL.
- Übernahme der Kommunikation mit den örtlichen Behörden für den Fall, dass die zuständigen Behörden der Ansicht sind, dass die Datenverarbeitungsaktivitäten ein hohes Risiko für die Einhaltung von Artikel 64 PIPL darstellen.