Das neue chinesische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL) verpflichtet Unternehmen, die nicht in China ansässig sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie den chinesischen Markt erschließen wollen. Melden Sie sich jetzt für die Vertretung an und sichern Sie sich Ihr Sonderangebot.
Unternehmen, die keine Niederlassung oder Zweigstelle in China haben, müssen gemäß Artikel 53 PIPL einen Vertreter in China benennen und melden, wenn sie:
Verlassen Sie sich auf das chinesische Büro von Prighter als Ihren Ansprechpartner für die betroffenen Personen in China.
Verlassen Sie sich auf unser Know-how in der Kommunikation mit Behörden. Wir können dies sogar in der Landessprache anbieten.
Weisen Sie mit Ihrem Prighter-Zertifikat die Einhaltung der chinesischen Datenschutzgesetze nach.
Schaffen Sie eine einzige Anlaufstelle für alle datenschutzrelevanten Angelegenheiten.
Erhalten Sie sofortige Unterstützung von zertifizierten Datenschutzexperten.
Optimieren Sie alle Datenschutzanfragen mit unserem Tool für Datenschutzanfragen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die chinesischen PIPL-Anforderungen und die jüngsten politischen Änderungen.
Verwaltung der PIPL-Anforderungen für Ihre Privacy Policy (Artikel 17 PIPL), die Datenschutzfolgeabschätzung (Artikel 55 PIPL) und Audits (Artikel 64 PIPL)
Unterstützung bei data breaches und zusätzliche Vertretung anfordern.
Zahlen Sie, wie Sie wollen. Jederzeit kündbar. Keine versteckten Gebühren.
Mit Prighter vorbereitet sein
Wenn Sie den chinesischen Markt erschließen wollen, müssen Sie einen Vertreter benennen. Prighter kann Ihnen diesen Service mit einer breiten Palette von Wettbewerbsvorteilen anbieten.