Das neue chinesische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL) verpflichtet Unternehmen, die nicht in China ansässig sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie den chinesischen Markt erschließen wollen. Melden Sie sich jetzt für die Vertretung an und sichern Sie sich Ihr Sonderangebot.
Unternehmen, die keine Niederlassung oder Zweigstelle in China haben, müssen gemäß Artikel 53 PIPL einen Vertreter in China benennen und melden, wenn sie:
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