⚖️ CASE LAW Update 📣 Der Gerichtshof der EU (CJEU) klärt das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten nach der GDPR
Der EuGH hat ein Urteil in der Rechtssache C-487/21 erlassen, das die Auslegung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung klärt. Es klärt die Bedeutung der Begriffe “Kopie” und “Information” im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
Laut EuGH bedeutet das Recht, eine “Kopie” personenbezogener Daten zu erhalten, dass die betroffene Person eine getreue und verständliche Wiedergabe aller Daten, einschließlich Auszügen aus Dokumenten oder ganzen Dokumenten oder Auszügen aus Datenbanken, erhalten muss, wenn dies zur wirksamen Ausübung der den betroffenen Personen durch die DSGVO gewährten Rechte erforderlich ist.
Darüber hinaus hat der EuGH klargestellt, dass sich der Begriff “Informationen” ausschließlich auf personenbezogene Daten bezieht, von denen der für die Verarbeitung Verantwortliche eine Kopie zur Verfügung stellen muss.