Erkunden Sie EDPBs finale Richtlinien zur Gesichtserkennung in der Strafverfolgung: LED-Konformität, Verhältnismäßigkeit, AIAct-Einblicke. | Prighter
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🔔 EDPB nimmt endgültige Fassung der Leitlinien zur Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung an 📣

Der Europäische Datenschutzausschuss (#EDPB) hat soeben die endgültige Fassung der Leitlinien zur Gesichtserkennungstechnologie im Bereich der Strafverfolgung veröffentlicht. Die Leitlinien bieten dem EU-Gesetzgeber und den nationalen Gesetzgebern sowie den Strafverfolgungsbehörden eine Orientierungshilfe bei der Einführung und Nutzung von Gesichtserkennungstechnologien.

Unter anderem wird in den Leitlinien betont, dass Gesichtserkennungssysteme nur unter strikter Einhaltung der Strafverfolgungsrichtlinie (LED) eingesetzt werden sollten. Darüber hinaus sollten solche Instrumente nur dann eingesetzt werden, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind, wie es in der Charta der Grundrechte festgelegt ist. In den Leitlinien wiederholt der EDSB seine Forderung nach einem Verbot des Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologien in bestimmten Fällen, wie er es in der gemeinsamen Stellungnahme von EDSB und EDSB zum Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (#AIAct) gefordert hatte.