Erforschen Sie die Auswirkungen des EGC auf pseudonymisierte Datenübermittlungen, Re-Identifizierungsrisiken und internationale Datentransfers. | Prighter
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🚨 CASE LAW UPDATE ⚖️ Die Rechtssache T-557/20 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann eine echte Grundsatzentscheidung zur Frage sein, was als personenbezogene Daten und zum Konzept der Pseudonymisierung zu betrachten ist.

Seit der Entscheidung Breyer (C-582/14) im Jahr 2016 war es gängige Praxis, indirekt identifizierbare Daten immer als personenbezogene Daten zu betrachten, da es jemanden gibt, der den Schlüssel für die Identifizierung besitzen könnte. In der Rechtssache T-557/20, Single Resolution Board (SRB) gegen den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), kam der EGC nun zu dem Schluss, dass die Übermittlung pseudonymisierter Daten zu einer Anonymisierung führen kann. Die Schlüsselfrage ist, ob die Reidentifizierung für den Empfänger vernünftigerweise möglich ist.

Die Entscheidung wird wahrscheinlich angefochten werden. Sollte sie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt werden, wird sie zu einer großen Veränderung führen und den internationalen Datentransfer erleichtern.