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Illustration of a weathercock.

Die Rolle eines Beauftragten nach dem Brexit unter der EU- und UK-DSGVO

Bis zum Ende des Übergangszeitraums galt die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, nur für Nicht-EU-Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich. Lesen Sie mehr über die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der EU oder im Vereinigten Königreich, unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen in der EU, im Vereinigten Königreich oder außerhalb Europas ansässig ist.

Andreas

Andreas Maetzler

illustration of the European and British flag In the context of Brexit.

Brexit und UK-Datenschutzbeauftragter

Wir haben Informationen zu den brennendsten Fragen rund um den Brexit und die britische Datenschutzvertretung zusammengestellt. Damit Sie das Thema auf einfache und praktische Art und Weise loswerden.

Andreas

Andreas Maetzler