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Der kalifornische AG Bonta untersucht Streaming-Dienste auf Einhaltung des CCPA

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta hat eine Untersuchung beliebter Streaming-Dienste wegen möglicher Verstöße gegen das kalifornische Verbraucherschutzgesetz (CCPA) angekündigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Einhaltung der im CCPA festgelegten Opt-out-Vorschriften für Unternehmen, die persönliche Daten von Verbrauchern verkaufen oder weitergeben.

In seiner Erklärung betonte AG Bonta die Bedeutung des Schutzes persönlicher Daten, da Familien zunehmend Streaming-Plattformen zur Unterhaltung nutzen. Er forderte die Verbraucher auf, sich ihrer Rechte nach dem CCPA bewusst zu sein, insbesondere des Rechts, Unternehmen anzuweisen, ihre Daten nicht zu verkaufen.

CCPA, ein bahnbrechendes Gesetz, bietet den Kaliforniern mehr Datenschutzrechte. Unternehmen, die dem CCPA unterliegen, müssen ihre Datenpraktiken offenlegen und auf Verbraucheranfragen reagieren. AG Bonta betonte, wie wichtig ein einfaches und transparentes Verfahren für Verbraucher ist, die von ihrem Recht auf Widerruf Gebrauch machen wollen.

Unter Hinweis auf frühere Durchsetzungsmaßnahmen verwies AG Bonta auf einen Vergleich mit Sephora im August 2022. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenpraktiken transparent offenzulegen und Opt-out-Anträge unverzüglich zu bearbeiten.

Weitere Informationen zum CCPA finden Sie unter www.oag.ca.gov/ccpa. Um Verstöße gegen den CCPA zu melden, können Verbraucher online unter www.oag.ca.gov/report Beschwerden einreichen.

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