Der EDPB die Definition der Hauptniederlassung für GDPR und äußerte Bedenken bezüglich CSAM-Regelungen und Datenschutz in der EU. | Prighter
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EDPB klärt den Begriff der Hauptniederlassung und fordert die EU-Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass die CSAM-Verordnung das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz respektiert

Heute, am 14. Februar 2024, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte zwei wichtige Ankündigungen gemacht, die sich auf Unternehmen und Privatpersonen in der gesamten EU auswirken könnten:

Klarstellung zur Hauptniederlassung: Der EDSB hat neue Leitlinien dazu vorgelegt, was als “Hauptniederlassung” eines Unternehmens in der EU gilt. Dies ist wichtig für Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, denn so kann bestimmt werden, mit welcher Datenschutzbehörde des Landes sie hauptsächlich zu tun haben. Die Leitlinien tragen dazu bei, dass Unternehmen wissen, wie sie die EU-Datenschutzgesetze einhalten können, insbesondere wenn sie Entscheidungen über die Datenverarbeitung außerhalb der EU treffen.

Sicherheit für Kinder im Internet: Der EDPB erörterte auch neue Vorschriften, die zur Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet vorgeschlagen werden. Der EDPB unterstützt zwar die Bemühungen zum Schutz von Kindern, ist jedoch besorgt über den Schutz der Privatsphäre und die Gefahr einer zu umfassenden Überwachung privater Kommunikation. Der EDPB setzt sich für Maßnahmen ein, die Kinder schützen und gleichzeitig das Recht aller auf Privatsphäre respektieren.

🔍 Warum das wichtig ist: EDPBs Klarstellung zum Hauptniederlassungskonzept der DSGVO unterstreicht die strenge Einhaltung für in der EU tätige Unternehmen. Zu den Schlüsselpunkten gehören die Notwendigkeit einer in der EU ansässigen Entscheidungsfindung über die Datenverarbeitung, um für den Mechanismus des Einheitlichen Ansprechpartners (One Stop Shop, OSS) qualifiziert zu sein, die detaillierten Kriterien zum Nachweis der Rolle einer Niederlassung in der Entscheidungsfindung und die spezifische Bewertung der Verarbeitungstätigkeiten. Dies verhindert, dass Unternehmen regulatorische Lücken ausnutzen und gewährleistet eine konsistente Anwendung der Datenschutzgesetze sowie das Engagement für den Datenschutz in der gesamten EU.